Unser Abgeltungssteuer-Rechner ermöglicht es Ihnen, schnell und einfach die Steuerlast auf Ihre Kapitalerträge zu berechnen. Erfassen Sie Ihre Kapitaleinkünfte, den anwendbaren Freibetrag und die Kirchensteuer, um sofort Ihre Abzüge und den individuellen Steuersatz zu sehen. Die Berechnung der Kapitalertragssteuer ist ideal für eine effiziente Steuerplanung!
Jetzt Abgeltungssteuer berechnen
Anleitung zur Nutzung unseres Abgeltungssteuer-Rechners
- Eingabe der Kapitaleinkünfte: Tragen Sie den Gesamtbetrag Ihrer Kapitalerträge vor Steuern in das entsprechende Feld ein.
- Auswahl des Freibetrags: Wählen Sie aus dem Dropdown-Menü den für Sie zutreffenden Freibetrag aus. Falls Sie Ihren Freibetrag bereits ausgeschöpft haben, wählen Sie “0,-“.
- Kirchensteuer: Falls zutreffend, wählen Sie Ihren Kirchensteuersatz entsprechend Ihrem Bundesland oder wählen Sie “Keine Kirchensteuer”, falls Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind.
- Berechnung starten: Klicken Sie auf den Button “Berechnen”, um Ihre Steuerabzüge und den individuellen Abgeltungssteuersatz zu ermitteln.
- Ergebnisse einsehen: Nach der Berechnung werden Ihnen die Kapitaleinkünfte nach allen Abzügen sowie die Summe aller Abzüge und der individuelle Steuersatz angezeigt.
Nutzen Sie unseren Rechner, um Ihre Steuerlast effizient zu planen und Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.
Formel zur Berechnung der Abgeltungssteuer
Die Abgeltungssteuer in Deutschland wird mit einem festen Satz von 25% auf Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Berechnungsformel sieht folgendermaßen aus:
Falls Kirchensteuerpflicht besteht, beeinflusst diese auch die Höhe der Abgeltungssteuer. Der Kirchensteuersatz variiert zwischen 8% und 9%, abhängig vom Bundesland. Die Kirchensteuer wird folgendermaßen berechnet:
Der Gesamtsteuerbetrag, der auf die Kapitaleinkünfte anfällt, setzt sich aus der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und der Kirchensteuer zusammen:
Der tatsächliche Abzug kann jedoch variieren, abhängig von den individuellen Umständen des Steuerpflichtigen, wie zum Beispiel dem vollständigen Ausschöpfen des Freibetrages bei anderen Kapitalanlagen. Durch diese Formel kann ein genauer Betrag ermittelt werden, der von den Kapitaleinkünften abgezogen wird, um die steuerliche Last zu berechnen.
Abgrenzung zur Kapitalertragssteuer
Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer sind Begriffe, die oft im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland verwendet werden, und sie hängen eng miteinander zusammen, sind aber nicht genau dasselbe.
Kapitalertragsteuer ist der allgemeinere Begriff, der sich auf die Steuer bezieht, die auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren erhoben wird. Diese Steuer wird direkt an der Quelle, also in der Regel von der Bank oder dem Finanzinstitut, das die Erträge auszahlt, einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Abgeltungssteuer ist spezifischer und bezeichnet das seit 2009 in Deutschland geltende Steuersystem für Kapitalerträge. Sie ist eine Form der Kapitalertragsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), die als endgültige Abgeltung der Steuerpflicht gilt. Das bedeutet, dass Kapitalerträge, die der Abgeltungssteuer unterliegen, in der Regel nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden müssen, es sei denn, der persönliche Steuersatz des Anlegers liegt unter 25 Prozent und er wählt die Veranlagungsoption.
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