Willkommen beim Kündigungsfristenrechner für Mietwohnungen. Dieser Rechner hilft Ihnen, das genaue Datum des Mietvertragsendes zu ermitteln.
Bitte beachten Sie, dass die berechneten Ergebnisse auf den von Ihnen eingegebenen Informationen basieren. Für eine rechtlich verbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte Ihren Mietvertrag oder einen Fachanwalt.
Um zu beginnen, geben Sie bitte die erforderlichen Informationen in die unten stehenden Felder ein.
Anleitung – So funktioniert unser Rechner
Um Ihre Kündigungsfrist zu berechnen, folgen Sie bitte diesen einfachen Schritten:
1. Geben Sie das Datum ein, an dem Sie Ihre Kündigung aussprechen möchten.
2. Wählen Sie die Einheit Ihrer Kündigungsfrist (Monate, Wochen oder Tage) aus dem Dropdown-Menü.
3. Tragen Sie die Länge Ihrer Kündigungsfrist ein, wie sie in Ihrem Mietvertrag festgelegt ist.
4. Wählen Sie aus, zu welchem Termin die Kündigung erfolgen soll (z.B. zum Monatsende).
5. Klicken Sie auf “Berechnen”, um Ihr Ergebnis zu erhalten.
Der Rechner zeigt Ihnen dann den frühestmöglichen Kündigungstermin und den letzten Tag Ihres Mietverhältnisses an. Bitte beachten Sie eventuelle Besonderheiten in Ihrem Mietvertrag, die zusätzlich zu berücksichtigen sind.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt grundsätzlich drei Monate. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Laut § 573c Abs. 1 BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats erfolgen.
Beispiel: Wenn Sie am 3. April kündigen, endet das Mietverhältnis am 30. Juni. Denn die Kündigung ist innerhalb des dritten Werktages erfolgt.
Wichtige Hinweise:
- Im Mietvertrag kann eine längere Kündigungsfrist vereinbart sein, die dann für den Mieter gilt.
- Eine kürzere als die gesetzliche Frist darf nicht zu Ungunsten des Mieters vereinbart werden.
- Für möblierte Wohnräume oder Zimmer in der Wohnung des Vermieters können kürzere Fristen gelten.
- Bei einer außerordentlichen Kündigung (z.B. wegen unzumutbarer Wohnverhältnisse) können andere Fristen gelten.
Es ist immer ratsam, den individuellen Mietvertrag zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
Genauer erklärt
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate. Wichtig ist: Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats eingehen, damit dieser Monat als erster Monat der Kündigungsfrist zählt.
Beispiele:
- Kündigung am 3. April: Das Mietverhältnis endet am 31. Juli.
- Kündigung am 29. April: Das Mietverhältnis endet am 31. Juli.
- Kündigung am 4. April: Das Mietverhältnis endet am 31. August.
Erklärung: Wenn Sie bis zum 3. Werktag eines Monats kündigen, zählt dieser Monat als erster Monat der Kündigungsfrist. Kündigen Sie nach dem 3. Werktag, beginnt die Frist erst ab dem nächsten Monat zu laufen.
Beachten Sie: Samstage gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Fällt der 3. Werktag auf einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.